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Häufig gestellte Fragen
Von A wie Ärztliche Verordnung bis Z wie Zuzahlung.
Ist Ihre Frage nicht dabei? Kein Problem - wir beantworten Ihnen gerne auch alles persönlich, per Mail oder am Telefon.
Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Heilmittelverordnung, die beispielsweise von einer Hausarztpraxis, Kinderarztpraxis oder Facharztpraxis ausgestellt wird.
Ich behandle Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene mit handtherapeutischem oder geriatrischem Behandlungsbedarf.
Termine können telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular angefragt werden. Sollte ich während einer Behandlung nicht erreichbar sein, melde ich mich schnellstmöglich zurück.
Die Dauer richtet sich nach der ärztlichen Verordnung und der jeweiligen Therapieform. Genauere Informationen erhalten Sie bei der Terminvereinbarung bzw. bei Ihrem ersten Termin.
Bitte bringen Sie die gültige Heilmittelverordnung, Ihre Gesundheitskarte sowie vorhandene Arztberichte, Befunde oder Entlassungsberichte mit.
Zu Beginn findet ein ausführliches Gespräch statt. Anschließend werden die aktuellen Fähigkeiten / Fertigkeiten und die Herausforderungen erfasst. Gemeinsam legen wir konkrete Ziele für die Behandlung fest und planen die weitere Behandlung.
Ja! Eine enge Zusammenarbeit mit Eltern, Angehörigen und weiteren Bezugspersonen ist ein wichtiger Bestandteil der Therapie – selbstverständlich nur nach vorheriger Absprache.
Je nach Angebot ist eine Teilnahme mit ärztlicher Verordnung oder als Selbstzahler Leistung möglich. Vor der Aufnahme findet ein persönliches Vorgespräch statt, in welchem wir die Rahmenbedinungen klären werden.Gerne erhalten Sie auch hier einen Informationszettel für Ihren Haus- oder Kinderarzt, welcher Ihnen dann die passende Verordnung ausstellen kann.
Die Gruppen finden bewusst in einem kleinen und geschützten Rahmen (ca. 5-6 Kindern) statt. So kann jedes Gruppenmitglied individuell begleitet und unterstützt werden.Die Seniorengruppen können teilweise - je nach Bedarf - auch größer ausfallen.
Bitte sagen Sie vereinbarte Termine so früh wie möglich ab, mindestens aber 24 Stunden vorher. Zu kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine können / müssen privat in Rechnung gestellt werden. Diese Vereinbarungen wird Ihnen im Erstgespräch ausführlich erklärt.
Ja, in der Regel schon. Elly ist ein fester Bestandteil des Therapiekonzepts und wird gezielt mit einbezogen. Allergien, Ängste und persönliche Wünsche werden selbstverständlich berücksichtigt.
Bei einer gültigen ärztlichen Verordnung werden die Behandlungskosten grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Erwachsene müssen üblicherweise eine gesetzliche Zuzahlung leisten, sofern keine Befreiung vorliegt. Bei Privatversicherten richtet sich die Erstattung nach dem jeweiligen Tarif. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenkasse nach dem jeweiligen Satz.
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