Häufig gestellte Fragen
Von A wie Ärztliche Verordnung bis Z wie Zuzahlung.
Ist Ihre Frage nicht dabei? Kein Problem - wir beantworten Ihnen gerne auch alles persönlich, per Mail oder am Telefon.
Benötige ich eine ärztliche Verordnung?
Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie in der Regel eine Heilmittelverordnung, die beispielsweise von einer Hausarztpraxis, Kinderarztpraxis oder Facharztpraxis ausgestellt wird. Einige Angebote können auch als Selbstzahlerleistung genutzt werden.
Wer kann Ergotherapie in Anspruch nehmen?
Ich behandle Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene mit handtherapeutischem oder geriatrischem Behandlungsbedarf.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Termine können telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular angefragt werden. Sollte ich während einer Behandlung nicht erreichbar sein, melde ich mich schnellstmöglich zurück.
Wie lange dauert eine Behandlung?
Die Dauer richtet sich nach der ärztlichen Verordnung und der jeweiligen Therapieform. Genauere Informationen erhalten Sie bei der Terminvereinbarung.
Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?
Bitte bringen Sie die gültige Heilmittelverordnung, Ihre Gesundheitskarte sowie vorhandene Arztberichte, Befunde oder Entlassungsberichte mit.
Wie läuft der erste Termin ab?
Zu Beginn findet ein ausführliches Gespräch statt. Anschließend werden die aktuellen Fähigkeiten, Herausforderungen und persönlichen Ziele erfasst. Gemeinsam planen wir die weitere Behandlung.
Werden Eltern und Angehörige einbezogen?
Ja. Eine enge Zusammenarbeit mit Eltern, Angehörigen und weiteren Bezugspersonen ist ein wichtiger Bestandteil der Therapie – selbstverständlich nur nach vorheriger Absprache.
Finden die Gruppenangebote auf Rezept statt?
Je nach Angebot ist eine Teilnahme mit ärztlicher Verordnung oder als Selbstzahler Leistung möglich. Vor der Aufnahme findet ein persönliches Vorgespräch statt.
Wie groß sind die Therapiegruppen?
Die Gruppen finden bewusst in einem kleinen und geschützten Rahmen statt. So kann jedes Gruppenmitglied individuell begleitet werden.
Ist Elly bei jeder Behandlung dabei?
Ja, in der Regel schon. Elly ist ein fester Bestandteil des Therapiekonzepts und wird gezielt mit einbezogen. Allergien, Ängste und persönliche Wünsche werden selbstverständlich berücksichtigt.
Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Bitte sagen Sie vereinbarte Termine so früh wie möglich ab. Kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine können privat in Rechnung gestellt werden.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Bei einer gültigen ärztlichen Verordnung werden die Behandlungskosten grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Erwachsene müssen üblicherweise eine gesetzliche Zuzahlung leisten, sofern keine Befreiung vorliegt. Bei Privatversicherten richtet sich die Erstattung nach dem jeweiligen Tarif.
